um mit dem Gütesiegel „Gesunder Zahn – Wir machen mit“ ausgezeichnet zu werden

Die Vorbereitung und Durchführung der Gütesiegelvergabe liegt in der Verantwortung der Mundhygienevereine. Die Entscheidung über die Vergabe der Siegel obliegt dem aus Mitgliedern der Mundhygienevereine, Krankenkassen und des Landkreises besetzten Auswahlgremium.

Bewerbungsberechtigt sind alle Kindertagesstätten sowie Kindergärten im Kreisgebiet

  1. Die Einrichtung unterstützt und begleitet die tägliche Zahnpflege nach einer Hauptmahlzeit
    (putzt täglich mit ihren Kindern die Zähne)
  2. Die ErzieherInnen achten darauf, dass Kinder, sobald sie aus der Tasse trinken können, keine Nuckelflaschen mehr einsetzen.
  3. Der Vormittag in der Einrichtung wird zuckerfrei gestaltet. Ausnahmen bei Anlässen, wie Geburtstagen oder sonstigen Veranstaltungen sind zulässig.
  4. Zu den Mahlzeiten bietet die Einrichtung Zahnfreundliche Getränke an.
  5. Es erfolgt eine enge, kooperative Zusammenarbeit mit der Prophylaxefachkraft und, sofern vorhanden, dem Patenzahnarzt.

Das Gütesiegel wird nur vergeben, wenn alle fünf Kriterien erfüllt sind!
Es wird einmal jährlich vergeben.

Durch ein Auswahlgremium werden die Kriterien geprüft und die Kindergärten dann benachrichtigt.
Das Gütesiegel kann dann von den Prophylaxefachkräften im Kindergarten feierlich übergeben werden.

Zur Qualitätskontrolle wird im Abstand von spätestens 2 Jahren seit der Zuerkennung beziehungsweise letztmaligen Überprüfung durch die Prophylaxefachkraft kontrolliert, ob die Kriterien noch eingehalten werden.