Gruppenprohylaxe

(für Krippen, Kindergärten, Grundschulen, 5. und 6. Klassen, Förderschulen)

Unter der Bezeichnung Gruppenprophylaxe wird die Förderung der Jugendzahnpflege im Rahmen der Gesundheitserziehung, vor allem in Kindergärten und Schulen, verstanden (Gesetzliche Grundlage ist der § 21 SGB V).

 

 

Zu den Maßnahmen der Gruppenprophylaxe gehören:

Hilfestellung bei der Umsetzung des Zähneputzens in Kindergärten und Schulen

Anleitung zu zahngesundem Verhalten/Aufklärung über zahngesunde Ernährung

Motivation zum Zahnarztbesuch

Information für Eltern von Kleinkindern

 

 

 

Zahnärztliche Reihenuntersuchungen 

Untersuchungen werden von Patenzahnärzten durchgeführt

Festlegung von Behandlungsbedarf

Statistische Auswertung von Untersuchungsdaten (Gesundheitsberichterstattung)

 

 

 

Betreuung durch Prophylaxefachkräfte 

Die Besuche beinhalten:

einen theoretischen Teil mit altersgerechter Aufklärung rund um die Zahngesundheit

einen praktischen Teil mit Zahnputz- und Mundhygieneübungen

auf Nachfrage können verschiedene Aktionen für Kinder, Eltern und Erzieher stattfinden (z.B. Elternabende, Kariestunnel, Zuckerausstellung)

 

 

 

 

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