Gruppenprohylaxe
(für Krippen, Kindergärten, Grundschulen, 5. und 6. Klassen, Förderschulen)
Unter der Bezeichnung Gruppenprophylaxe wird die Förderung der Jugendzahnpflege im Rahmen der Gesundheitserziehung, vor allem in Kindergärten und Schulen, verstanden (Gesetzliche Grundlage ist der § 21 SGB V).
Zu den Maßnahmen der Gruppenprophylaxe gehören:
Hilfestellung bei der Umsetzung des Zähneputzens in Kindergärten und Schulen
Anleitung zu zahngesundem Verhalten/Aufklärung über zahngesunde Ernährung
Motivation zum Zahnarztbesuch
Information für Eltern von Kleinkindern
Zahnärztliche Reihenuntersuchungen
Untersuchungen werden von Patenzahnärzten durchgeführt
Festlegung von Behandlungsbedarf
Statistische Auswertung von Untersuchungsdaten (Gesundheitsberichterstattung)
Betreuung durch Prophylaxefachkräfte
Die Besuche beinhalten:
einen theoretischen Teil mit altersgerechter Aufklärung rund um die Zahngesundheit
einen praktischen Teil mit Zahnputz- und Mundhygieneübungen
auf Nachfrage können verschiedene Aktionen für Kinder, Eltern und Erzieher stattfinden (z.B. Elternabende, Kariestunnel, Zuckerausstellung)
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