Krankenkassen

 

Zahngesundheit liegt den Krankenkassen am Herzen

Den gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen liegt die Förderung und Erhaltung einer guten Mundgesundheit bei Kindern und Jugendlichen durch die präventiven Maßnahmen der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe in Kindergärten und Schulen besonders am Herzen.

Auf der gesetzlichen Grundlage des § 21 im 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) unterstützen und fördern die Krankenkassen in Niedersachsen daher die Jugendzahnpflege im Landkreis Diepholz.

Für die Durchführung dieses Auftrages wurde am 21.04.1993 die Rahmenvereinbarung zur Förderung der Gruppenprophylaxe – insbesondere in Kindergärten und Schulen – zwischen dem Land Niedersachsen, der Zahnärztekammer Niedersachsen, den kommunalen Spitzenverbänden und den Krankenkassen abgeschlossen (Landesrahmenvereinbarung).

Zur Förderung der Jugendzahnpflege im Landkreis Diepholz arbeiten die Krankenkassen und der Landkreis eng zusammen. Gemeinsam finanzieren und unterstützen sie die Arbeit der engagierten Mundhygienevereine im süd- und nördlichen Bereich.

Die strukturelle und finanzielle Umsetzung dieser wichtigen Präventivmaßnahmen zur Gesundheitsförderung basiert auf der gemeinsamen „Vereinbarung über die Jugendzahnpflege (Gruppenprophylaxe) im Landkreis Diepholz“. Hier haben sich Krankenkassen, Landkreis und Mundhygienevereine auf Regelungen abstellen, die auf die speziellen Verhältnisse und Bedürfnisse im Landkreis Diepholz, mit dem Ziel der Förderung der Jugendzahnpflege, verständigt.